Wird die haushaltsführende Person in einem Zwei-Personen-Haushalt bei einem Unfall verletzt und kann deshalb ihren Teil an der Haushaltsarbeit nicht mehr erfüllen, entsteht der sogenannte Haushaltsführungsschaden.
Der Stundensatz, der als Schadenersatz hierfür zu zahlen ist, beträgt bei einem Zwei-Personen-Haushalt 7,50 Euro.
(tra)
Landgericht Konstanz
Aktenzeichen 6 O 197/12