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Schadenersatz für unerledigte Hausarbeit

18.12.2013 15:04 Uhr
Nach einem Unfall bleibt die Hausarbeit verletzungsbedingt oft liegen

Wer der Hausarbeit nach einem Unfall verletzungsbedingt nicht nachgehen kann, hat einen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens.

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Wird die haushaltsführende Person in einem Zwei-Personen-Haushalt bei einem Unfall verletzt und kann deshalb ihren Teil an der Haushaltsarbeit nicht mehr erfüllen, entsteht der sogenannte Haushaltsführungsschaden.

Der Stundensatz, der als Schadenersatz hierfür zu zahlen ist, beträgt bei einem Zwei-Personen-Haushalt 7,50 Euro.

(tra)

Landgericht Konstanz

Aktenzeichen 6 O 197/12

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