Schadenteilung zwischen Bus und Pkw

08.05.2012 10:02 Uhr

Wenn ein Bus die Haltestelle verlässt und nicht nachweisbar ist, dass der Fahrer geblinkt hat, wird der Schaden geteilt, wenn es zu einem Unfall kommt.

Ist bei einem Verkehrsunfall nicht aufklärbar, ob der Fahrer eines Linienbusses beim Abfahren von der Haltestelle den Blinker gesetzt hat, kann ein Verstoß des vorbeifahrenden Kraftfahrers (Ermöglichung der ungehinderten Abfahrt von der Haltestelle) ebenso wenig angenommen werden, wie ein Verstoß des Busfahrers (Beachtung der besonderen Sorgfaltspflicht beim Anfahren vom Fahrbahnrand).

Unter diesen Gegebenheiten ist eine Haftungsverteilung 50:50 gerecht und angemessen. 

(jlp)

Landgericht Saarbrücken

Aktenzeichen: 13 S 209/11

MEISTGELESEN


KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!


NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.