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Schleichende Unfallregulierung

12.08.2015 11:17 Uhr
Schleichende Unfallregulierung
Wenn die Haftpflichtversicherung auf ihr Recht zur Prüfung pocht, muss der Schädiger dem Geschädigten auch für diesen Zeitraum Nutzungsausfall zahlen
© Foto: MK-Photo/Fotolia

Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der die Schadenbeseitigung (hier: Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs) nicht vorfinanzieren kann und den Unfallgegner frühzeitig darauf hinweist, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

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Der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, der die Schadenbeseitigung (hier: Wiederbeschaffung eines Ersatzfahrzeugs) nicht vorfinanzieren kann und den Unfallgegner frühzeitig darauf hinweist, hat Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.

Das gilt auch für die Zeit, in der sich die Wiederbeschaffung verzögert, weil der Haftpflichtversicherer des Schädigers den ihm zustehenden Prüfungszeitraum ausschöpft.

 (jlp)

 Landgericht Saarbrücken

 Aktenzeichen 13 S 189/13

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