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Schmerzensgeld bei Unfalltod Angehöriger

21.05.2015 10:15 Uhr
Schmerzensgeld bei Unfalltod Angehöriger
Wer nach einem tödlichen Unfall eines Angehörigen trauert, kann nicht mit dem Mitleid der Justiz rechnen
© Foto: Gina Sanders/fotolia

Hat jemand Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn er hört, dass ein Angehöriger bei einem Unfall gestorben ist? Das sagt der Bundesgerichtshof.

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Ob ein jemand Anspruch auf Schmerzensgeld hat, dem der Unfalltod eines nahen Angehörigen mitgeteilt wird, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Einen generellen Anspruch gibt es nicht.

Beeinträchtigt die Nachricht vom Unfalltod die (psychische) Gesundheit, wird ein Anspruch in der Regel zu verneinen sein.

Erlebt der Geschädigte jedoch den Unfall selbst mit oder ist anderweitig direkt an dem Schockerlebnis beteiligt, kann er Schmerzensgeld beanspruchen.

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen VI ZR 548/12

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