Steht ein Schulbus mit eingeschaltetem Warnlicht an einer Haltebucht und fährt ein Fahrzeug mit mehr als Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei, so trifft den überholenden Autofahrer die überwiegende Haftung (hier: zu 75 Prozent), wenn ein Kind unachtsam die Fahrbahn überqueren will und es hierbei zu einer Kollision kommt.
Der Pkw-Fahrer durfte nur Schrittgeschwindigkeit fahren und bei einer Geschwindigkeit von 4 bis 7 km/h hätte der Pkw-Fahrer genügend Zeit gehabt, den Unfall mit dem unbedacht über die Fahrbahn zum Bus hin laufenden Schüler zu vermeiden.
(jlp)
Oberlandesgericht Koblenz
Aktenzeichen 12 U 806/11