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Schrittgeschwindigkeit an Schulbushaltestelle

29.09.2014 15:06 Uhr
Schrittgeschwindigkeit an Schulbushaltestelle
An Schulbushaltestellen müssen Autofahrer besonders vorsichtig fahren
© Foto: Hero/Fotolia

An Schulbushaltestellen gelten besonders strenge Haftungsregelungen. Autofahrer sollten hier äußerst vorsichtig fahren.

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Steht ein Schulbus mit eingeschaltetem Warnlicht an einer Haltebucht und fährt ein Fahrzeug mit mehr als Schrittgeschwindigkeit an dem Bus vorbei, so trifft den überholenden Autofahrer die überwiegende Haftung (hier: zu 75 Prozent), wenn ein Kind unachtsam die Fahrbahn überqueren will und es hierbei zu einer Kollision kommt.

Der Pkw-Fahrer durfte nur Schrittgeschwindigkeit fahren und bei einer Geschwindigkeit von 4 bis 7 km/h hätte der Pkw-Fahrer genügend Zeit gehabt, den Unfall mit dem unbedacht über die Fahrbahn zum Bus hin laufenden Schüler zu vermeiden.

(jlp)

Oberlandesgericht Koblenz

Aktenzeichen 12 U 806/11

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