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"Section Control“ wieder in Betrieb

11.07.2019 13:10 Uhr
"Section Control“ wieder in Betrieb
Section Control ist ist vorläufig wieder möglich - es folgt noch eine Hauptsacheentscheidung des OVG
© Foto: picture-alliance/Holger Hollemann/dpa

Das OVG Niedersachsen hat es nach gesetzlichen Nachbesserungen erlaubt, „Section Control“ auf der B 6 bei Laatzen in Niedersachsen wieder in Betrieb zu nehmen. Die Entscheidung ist vorläufig.

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Der Landesgesetzgeber änderte die relevante Vorschrift im niedersächsischen Polizeigesetz - den Paragrafen 32 Abs. 7 NPOG -­, das OVG hatte mit Blick auf die neue Rechtslage dann keine datenschutzrechtlichen Bedenken mehr. Knackpunkt der früheren Untersagung war die Erfassung der Kennzeichen aller Fahrzeuge – auch solcher, die nicht zu schnell waren. Das verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, monierte das VG Hannover Anfang des Jahres.

Oberverwaltungsgericht Niedersachsen

Aktenzeichen 12 MC 93/19

(tc) 

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