Das Bundeskabinett hat am 24. September 2014 das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) verabschiedet, das Anfang Februar 2015 in Kraft treten soll. Danach werden elektronisch betriebene Fahrzeuge künftig von Sonderrechten profitieren.
Folgende Sonderrechte sind vorgesehen:
- Für Elektrofahrzeuge soll die Reservierung besonderer Parkplätze an Ladestationen möglich sein;
- Parkgebühren können reduziert oder erlassen werden;
- Busspuren können von Elektrofahrzeugen genutzt werden, sofern es die Kommunen erlauben;
- Elektrofahrzeuge können von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen ausgenommen werden, die zum Beispiel zum Schutz vor Lärm und Abgasen angeordnet werden.
Damit die Sonderregelungen kontrolliert werden können, müssen diese Fahrzeuge besonders gekennzeichnet sein.
(tc)