Die Wochenzeitung „Zeit“ löst in ihrer Serie „Gesetz der Straße“ verkehrsrechtliche Probleme, die ihre Leser beschäftigen. In der neuesten Ausgabe geht es um die Frage: „Darf ein E-Auto dort auch nach dem Ladevorgang parken oder beschränkt sich das Abstellen auf die reine Ladezeit? Dürfen die städtischen Parküberwacher dort Strafzettel verteilen?“
Der Ladevorgang sei zeitlich begrenzt, sagt Zeit-Experte und Verkehrsrechtsanwalt Markus Matzkeit, und es sei eine Parkscheibe während des Ladens zu benutzen. Oft sei Laden nur mit angeschlossenem Kabel erlaubt. „Parken, ohne das Kabel anzuschließen, ist dann für E-Autos genauso unzulässig wie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor“, warnt er. „Das zuständige Amt kann dann auch mit Knöllchen Bußgelder verhängen.“
Aber trotz dieser klaren Regelungen gibt es auch Sachverhalte, die rechtlich nicht geregelt sind, zum Beispiel, wie lange man nach dem Ladeende weiter dort parken darf. Zeit-Experte Matzkeit erwartet hier in Zukunft „weitere gesetzliche Regelungen“, um die – bislang noch seltenen – Ladesäulen möglichst zugänglich zu halten.
(tc)