Will ein Fahrzeugführer von einem Ausfädelungsstreifen einer Bundesstraße auf die durchgehende Fahrbahn einfahren, hat er die höchstmögliche Sorgfalt zu beachten.
Kommt es im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Einfahren zu einer Kollision zwischen dem einfahrenden und einem Fahrzeug auf der durchgehenden Fahrbahn, spricht ein unfallursächliches Verschulden des Einfahrenden als Beweis des ersten Anscheins.
(jlp)
Landgericht Saarbrücken
Aktenzeichen 13 S 201/11