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Sorgfaltspflichten beim Abbiegen auf Grundstück

15.01.2015 13:43 Uhr
Sorgfaltspflichten beim Abbiegen auf Grundstück
Beim Abbiegen sollte man immer vorsichtig sein. Ganz besonders sorgfältig muss sich verhalten, wer auf ein Grundstück, einen Feld- oder einen Waldweg einbiegt.
© Foto: tournee/Fotolia

Ein Kraftfahrzeugführer, der von der öffentlichen Straße kommend auf ein Grundstück abbiegen will, muss sich umso sorgfältiger verhalten, je weniger nach außen das Abbiegeziel im Fahrverkehr erkennbar ist.

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Ein Kraftfahrzeugführer, der von der öffentlichen Straße kommend auf ein Grundstück abbiegen will, muss sich umso sorgfältiger verhalten, je weniger nach außen das Abbiegeziel im Fahrverkehr erkennbar ist.

Dabei werden Straßeneinmündungen, die wie Grundstückseinfahrten über abgesenkte Bürgersteige führen und die als Straßeneinmündungen auch sonst nicht für jedermann ohne weiteres erkennbar sind, wie Grundstückseinfahrten behandelt. Feld- und Waldwege sind keine "Grundstücke", beim Abbiegen gelten jedoch gleichwohl verschärfte Sorgfaltspflichten.

(jlp)

Oberlandesgericht Saarbrücken

Aktenzeichen 4 U 145/13

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