Ein an Spielsucht leidender angestellter Fahrlehrer verfügt nicht mehr über die für seinen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit. Deshalb ist es rechtens, ihm die Fahrlehrerlaubnis sofort zu entziehen. Mit diesen Kernsätzen bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, über die „Fahrschule“ in der Januar-Ausgabe 2012 berichtet hatte. Der Fahrlehrer hatte bei Fahrschülern 17.035 Euro in bar eingenommen und dann verspielt, anstatt sie seinem Arbeitgeber zu überreichen. (dif) Oberverwaltungsgericht Koblenz Aktenzeichen 6 B 11340/11.OVG
Spielsucht: Entzug der Fahrlehrerlaubnis bestätigt
Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz.