Spielsucht: Entzug der Fahrlehrerlaubnis bestätigt

18.01.2012 09:51 Uhr
Spielsalon
Spielsucht sehen die Behörden ganz kritisch
©Foto: Jens-Ulrich Koch/dapd

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz.

Ein an Spielsucht leidender angestellter Fahrlehrer verfügt nicht mehr über die für seinen Beruf erforderliche Zuverlässigkeit. Deshalb ist es rechtens, ihm die Fahrlehrerlaubnis sofort zu entziehen. Mit diesen Kernsätzen bestätigte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mainz, über die „Fahrschule“ in der Januar-Ausgabe 2012 berichtet hatte. Der Fahrlehrer hatte bei Fahrschülern 17.035 Euro in bar eingenommen und dann verspielt, anstatt sie seinem Arbeitgeber zu überreichen. (dif) Oberverwaltungsgericht Koblenz Aktenzeichen 6 B 11340/11.OVG

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