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Steuerrecht: Firmenfahrzeug mit Privatnutzung

24.05.2013 09:39 Uhr
Bei der Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs gibt es einige steuerliche Besonderheiten

Verfügt jemand über ein Firmenfahrzeug, so liegt die Vermutung nahe, dass er es auch privat nutzt.

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Bei der steuerlichen Bewertung eines Firmenfahrzeuges können bereits die objektiven Tatsachen dafür sprechen, dass dieses Firmenfahrzeug auch privat genutzt wird.

Diese Annahme ist aber bereits dann entkräftet, wenn für private Fahrten andere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die mit dem betrieblichen Fahrzeug im Status und Gebrauchswert vergleichbar sind.

(jlp)

Bundesfinanzhof

Aktenzeichen VIII R 42/09

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