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Steuerschuld trotz unvollständiger Rechnung

16.01.2014 11:04 Uhr

Ist die Umsatzsteuer in einer unvollständigen Rechnung ausgewiesen, so führt dies dennoch zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers.

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Eine Rechnung, die nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält, ist unvollständig. Die Ausweisung von Umsatzsteuer in dieser Rechnung führt aber trotzdem zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers.

Nur so lassen sich nämlich Missbräuche durch die Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis verhindern. Auch der Rechnungsaussteller kann sich so durch Weglassen auch nur eines gesetzlichen Rechnungsmerkmals nicht seiner steuerrechtlichen Inanspruchnahme entziehen.

(jlp)

Bundesfinanzhof

Aktenzeichen V R 39/09

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