Wer bei einem Wendemanöver auf Straßenbahnschienen anhalten muss, um den Gegenverkehr durchzulassen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Kollidiert er mit der Straßenbahn, muss er größtenteils für den Schaden aufkommen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Im verhandelten Fall wollte eine Autofahrerin wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten, um Gegenverkehr durchzulassen. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn. Die Richter sahen das Verschulden der Autofahrerin bei 70 und das des Straßenbahnfahrers nur bei 30 Prozent. Wenn derjenige, der die Schienen überquere, damit zu rechnen habe, dass er wegen des Gegenverkehrs längere Zeit warten müsse und eine zwischenzeitlich herangefahrene Straßenbahn behindern werde, handele er verkehrswidrig, so das Gericht. (bub, 2.10.09) Brandenburgisches Oberlandesgericht Aktenzeichen 12 U 145/08