Wenn die Versicherung Zweifel an Schadenhergang und -höhe hat, muss der Versicherungsnehmer beweisen, dass alles seine Richtigkeit und er Anspruch auf die Versicherungsleistung hat. Hat das Fahrzeug Vorschäden, muss er klar darlegen, welcher Schaden wie zustanden gekommen ist. Insbesondere muss er nachweisen, wie die Vorschäden repariert worden sind, so dass der neue Schaden deutlich abzugrenzen ist.
(tra)
Aktenzeichen 2 O 214/11