Können aus einem Tank nicht alle Liter Benzin verbraucht werden, stellt das keinen Mangel dar.
Der Hersteller gab das Tankvolumen mit 67 Litern an. Bei dem Verbrauch von 59 Litern zeigte der Bordcomputer allerdings bereits an, dass die weitere Reichweite „0 km“ betragen würde.
Der Hersteller erklärte, dass 3,3 Liter im Tank verbleiben würden, um Schwebeteilchen abzufangen. Weitere 3,1 Liter blieben im Tank, um zu vermeiden, dass die Kraftstoffpumpe Luft zieht.
Dieses „Sumpfvolumen“ geht nach Ansicht des Gerichts in Ordnung und löst keine Gewährleistungsansprüche aus. Der Bordcomputer zeigt damit nur an, wie weit noch gefahrlos gefahren werden kann.
(tra)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen 28 U 165/13