In der Kraftfahrzeugteilversicherung sind Vandalismusschäden, die nach einem missglückten Entwendungsversuch aus Frustration oder Verärgerung verursacht wurden, nicht versichert. Diese Schäden beruhen auf einem von der Entwendungshandlung unabhängigen, spontanen Verhalten des Täters und können daher nicht der Entwendungshandlung selbst zugerechnet werden. (jlp) Bundesgerichtshof Aktenzeichen IV ZR 248/08
Teilkasko ersetzt keine Vandalismus-Schäden
Beschädigt ein Dieb bei einem missglückten Diebstahlversuch ein Fahrzeug, hat der Geschädigte keine Ansprüche aus der Teilkasko-Versicherung.