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Telefaxwerbung ist nur bei Kunden erlaubt

06.04.2005 11:07 Uhr

Per Telefax "einfach so" Werbung zu schicken, ist verboten.

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Eine beim Empfänger eingegangene Telefaxwerbung ist unzulässig, wenn hierzu keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt und auch sonst keine Kundenbeziehung besteht. Eine mutmaßliche unterstellte Einwilligung reicht grundsätzlich nicht aus. (jlp, 06.04.05) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 4 U 126/04
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