Eine beim Empfänger eingegangene Telefaxwerbung ist unzulässig, wenn hierzu keine ausdrückliche Einwilligung des Empfängers vorliegt und auch sonst keine Kundenbeziehung besteht. Eine mutmaßliche unterstellte Einwilligung reicht grundsätzlich nicht aus. (jlp, 06.04.05) Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen 4 U 126/04
Telefaxwerbung ist nur bei Kunden erlaubt
Per Telefax "einfach so" Werbung zu schicken, ist verboten.