Sind die kosten für die Reparatur eines Unfallautos höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, darf der Geschädigte maximal bis zu 30 Prozent über diesen Wert hinaus an Reparaturkosten zurückfordern. Die Rechtmäßigkeit der geforderten Mehrerstattung setzt außerdem eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung entsprechend den Vorgaben des Gutachters voraus. Das geht aus einem Urteil hervor, auf das die Deutsche Anwaltshotline hinweist. (bub) Bundesgerichtshof Aktenzeichen VI ZR 30/11
"Totalschaden": Höhere Kostenerstattung nur bei fachgerechter Reparatur
Um eine Kostenerstattung über dem Wiederbeschaffungswert eines Unfallautos zu erhalten, muss die Reparatur vollständig, fachgerecht und entsprechend den Vorgaben des Gutachters erfolgt sein.