Kraftfahrzeugfahrer sollten sich nicht verwirren bzw. verleiten lassen: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die mit dem Zusatzschild „Baumunfall“ versehen ist, gilt ganz grundsätzlich. Und nicht nur in dem Fall, dass ein Baum auf einen Pkw gestürzt ist.
Das Zusatzschild erfüllt insoweit eine Warnfunktion. Der Betroffene wurde damit vom erstinstanzlichen Gericht zu Recht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h zu einer Geldbuße von 80 Euro verurteilt.
Oberlandesgericht Oldenburg
Aktenzeichen 2 Ss OWi 297/15
(tra)