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Trotz Zusatzschild: Tempolimit bleibt Tempolimit

25.10.2016 13:00 Uhr
Trotz Zusatzschild: Tempolimit bleibt Tempolimit
Der Fall ist klar: Tempo 70. Das Zusatzschild "Baumunfall" hebelt die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht aus, entschied das OLG Oldenburg
© Foto: Martina Berg/Fotolia

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die mit dem Zusatzschild „Baumunfall“ versehen ist, gilt generell - und nicht nur für den Fall, dass tatsächlich ein Baum auf einen Pkw gestürzt ist.

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Kraftfahrzeugfahrer sollten sich nicht verwirren bzw. verleiten lassen: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die mit dem Zusatzschild „Baumunfall“ versehen ist, gilt ganz grundsätzlich. Und nicht nur in dem Fall, dass ein Baum auf einen Pkw gestürzt ist.

Das Zusatzschild erfüllt insoweit eine Warnfunktion. Der Betroffene wurde damit vom erstinstanzlichen Gericht zu Recht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 27 km/h zu einer Geldbuße von 80 Euro verurteilt.

Oberlandesgericht Oldenburg

Aktenzeichen 2 Ss OWi 297/15

(tra)

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