-- Anzeige --

Unfall nach "Geisterfahrt" auf dem Radweg

03.06.2019 15:32 Uhr
Unfall nach "Geisterfahrt" auf dem Radweg
Warnung vor "Geisterradlern" in Niedersachsen
© Foto: picture-alliance/Mohssen Assanimoghaddam/dpa

Das Oberlandesgericht Hamm musste sich mit diesem rechtlichen „Klassiker“ beschäftigen – und damit, wie die Haftungsquoten ausfallen.

-- Anzeige --

Wer haftet wie, wenn eine Radfahrerin den Radweg in der „falschen“ Richtung befährt und mit einem Auto kollidiert, das gerade auf die Straße einbiegen will? Das Urteil der Richter fiel zugunsten der Radfahrerin aus, die den Radweg in nicht freigegebener Richtung benutzt hatte: Sie musste nur ein Drittel des gesamten Schadens übernehmen, der wartepflichtige Autofahrer aber zwei Drittel.

In den Urteilsgründen hieß es: Der Wartepflichtige sei dafür verantwortlich, dass Unfälle bei der Ausfahrt aus einem Grundstück vermieden würden. Sein Verschulden wöge schwerer als das der Radfahrerin, die gegen Paragraf 1 Abs. 2 StVO in Verbindung mit Paragraf 2 Abs. 4 Satz 2 StVO vorsätzlich verstoßen hatte. Letztere Vorschrift schreibt die Pflicht vor, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen – wenn dies durch entsprechende Verkehrszeichenzeichen angeordnet ist. 

Außerdem hielt das Gericht fest: Die Radfahrerin habe keinen Anhaltspunkt dafür gehabt, dass der Autofahrer sie, als sie sich „aus der falschen Richtung“ genähert habe, gesehen habe, um ihr das Vorrecht zu gewähren

Oberlandesgericht Hamm

Aktenzeichen 9 U 81/18

(tc)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.