Unfall: Werksangehörigenrabatt wird angerechnet

17.02.2012 13:18 Uhr
Wird ein Fahrzeug nach einem Unfall repariert, zahlt die Versicherung die Werkstattrechnung - abzüglich eventueller Rabatte

Wer sein Fahrzeug nach einem Unfall reparieren lässt, bekommt von der gegnerischen Versicherung nur die tatsächlichen Kosten ersetzt - ein eventueller Werkstattrabatt des Geschädigten wird abgezogen.

Ein unfallgeschädigter Kfz-Eigentümer, der von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Reparaturkosten fordert, muss sich einen Werksangehörigenrabatt anrechnen lassen, den er aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf die Werkstattrechnung erhält. (jlp) Bundesgerichtshof Aktenzeichen VI ZR 17/11

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