Hat das Familienauto einen Unfall, so kann der Geschädigte auch dann Ersatz der Mietwagenkosten verlangen, wenn er selbst das Mietfahrzeug beispielsweise aufgrund einer Verletzung gar nicht nutzen kann, jedoch die Familie üblicherweise sein Fahrzeug auch fährt und demnach nunmehr auf den Mietwagen angewiesen ist. Zudem ist der Geschädigte nicht verpflichtet, zur vorläufigen Finanzierung der Reparaturkosten einen Kredit aufzunehmen oder seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Er hat vielmehr einen Anspruch auf eine zügige Regulierung durch die Versicherung des Schädigers. (tra) Oberlandesgericht Düsseldorf Aktenzeichen I-1 U 220/10
Unfallersatz: Mietwagen statt Familienauto ist rechtens
Wenn das Auto eines Geschädigten als Familienauto dient, muss die gegnerische Versicherung einen Ersatzwagen bezahlen, auch wenn der Geschädigte unfallbedingt fahruntüchtig ist.