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Unfallflucht mit Carsharing-Auto

13.11.2019 10:15 Uhr
Unfallflucht mit Carsharing-Auto
Im Fall verursachte der Fahrer einen Schaden von 8.000 Euro am CarSharing-Fahrzeug
© Foto: Rolf Vennenbernd/dpa/picture-alliance

Wer mit einem CarSharing-Fahrzeug unterwegs ist, begeht auch dann Unfallflucht, wenn bei dem Unfall nur das gemietete Fahrzeug beschädigt wird. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit.

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Das war im Fall laut DAV passiert: Der Betroffene schrammte mit seinem CarSharing-Fahrzeug an der Leitplanke einer Autobahn entlang und verursachte so an seinem Auto einen Schaden von über 8.000 Euro. Die Leitplanke selbst wurde nicht beschädigt. Der Fahrer bekam den Unfall mit, fuhr aber einfach davon.

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten bewertete dieses Verhalten als Unfallflucht, da bedeutender Schaden an fremden Sachen – also in diesem Fall am CarSharing-Fahrzeug – entstanden war.

Dessen Fahrer habe Feststellungspflichten gegenüber der CarSharing-Firma. Dies gelte insbesondere, da das Fahrzeug an einem beliebigen Platz geparkt werden könne, anders als zum Beispiel bei einem Mietwagen, den das entsprechende Unternehmen nach Benutzung prüfen könne.

Amtsgerichts Berlin-Tiergarten

Aktenzeichen 297 Gs 47/18

(tc)

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