Will der Geschädigte eines Unfalls Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen, muss er bei einem Vorschaden genau darlegen, wie dieser aussah und ob dieser fachgerecht repariert worden ist.
Tut er dies nicht, bekommt er für den neuerlichen Schaden nichts, selbst wenn dieser eindeutig mit dem Unfall zu tun hat.
Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 14 U 40/17
(tra)