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Unfallgeschädigter muss Vorschäden erklären können

17.01.2018 09:08 Uhr
Unfallgeschädigter muss Vorschäden erklären können
Wurde ein Vorschaden fachgerecht repariert? Wenn ja, muss der in einem Unfall neuerlich Geschädigte diese Reparatur genau darlegen, wenn er Schadenersatz verlangt
© Foto: industrieblick/stock.adobe.com

Bei Unfällen können Vorschäden am Fahrzeug Ärger machen. Vor allem, wenn diese nicht plausibel erklärt werden können.

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Will der Geschädigte eines Unfalls Schadensersatzansprüche erfolgreich geltend machen, muss er bei einem Vorschaden genau darlegen, wie dieser aussah und ob dieser fachgerecht repariert worden ist.

Tut er dies nicht, bekommt er für den neuerlichen Schaden nichts, selbst wenn dieser eindeutig mit dem Unfall zu tun hat.

Oberlandesgericht Celle
Aktenzeichen 14 U 40/17

(tra)

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