Unklarer Auffahrunfall: Beide sind schuld

18.02.2010 10:13 Uhr

Wenn der Hergang eines Auffahrunfalles auf der Autobahn nicht geklärt werden kann, wird der Schaden unter den beteiligten Autofahrern aufgeteilt.

Wenn es auf der Autobahn zu einem Auffahrunfall kommt und der Unfallhergang nicht mehr geklärt werden kann, wird der Schaden wegen der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahr geteilt. So urteilte das Landgericht Coburg in einem Fall, auf den der Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte (VdVKA) hinweist. In der Verhandlung hatte eine Autofahrerin behauptet, ein anderer Autofahrer habe sie beim Spurwechsel übersehen und sie sei deshalb mit ihr kollidiert. Der Beklagte hingegen sagte aus, er sei schon längere Zeit auf der Überholspur gefahren und habe abbremsen müssen. Dann sei die Klägerin auf ihn aufgefahren. (dif, 18.02.10) Landgericht Coburg Aktenzeichen 11 O 650/08

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