Wer seinen Pkw bewusst unverschlossen vor seinem Haus abstellt und Schlüssel und Kfz-Schein im Auto lässt, handelt grob fahrlässig. Wird der Wagen gestohlen, muss die Versicherung nicht zahlen. (jlp, 26.03.10) Oberlandesgericht Koblenz Aktenzeichen 10 U 1243/08
Unverschlossener Pkw ist Einladung zum Diebstahl
Wer an das Gute im Menschen glaubt, kann Probleme mit seiner Versicherung bekommen.