-- Anzeige --

Urlaubsverfall des erkrankten Mitarbeiters

31.07.2012 11:31 Uhr
Urlaubsansprüche eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers verfallen 18 Monate nach Ende des Urlaubsjahres

Urlaubsansprüche eines langfristig erkrankten Arbeitnehmers verfallen 18 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

-- Anzeige --

Urlaubsansprüche des langfristig erkrankten Arbeitnehmers verfallen 18 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.

Ruht aber das Arbeitsverhältnis, weil der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer dies so abgesprochen haben, um dem Arbeitnehmer den Bezug von Arbeitslosengeld zu ermöglichen, so entstehen auch bei einem formal fortbestehenden Arbeitsverhältnis keine Urlaubsansprüche.

(jlp)

Landesarbeitsgericht Hamm

Aktenzeichen 16 Sa 148/11

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.