Vermietung: Mietschulden sind offenzulegen
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags darf man dem Vermieter nicht verschweigen, dass man anderswo noch Mietschulden hat.
Beim Abschluss eines neuen Mietvertrags darf man dem Vermieter nicht verschweigen, dass man anderswo noch Mietschulden hat.
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