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Vermittlung einer Mietwagenfirma ist zulässig

08.04.2013 15:48 Uhr

Die Haftpflichtversicherung darf dem Geschädigten eine überregional tätige Mietwagenfirma nahelegen, die günstigere Mietwagentarife anbietet.

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Es ist zulässig, dass eine Haftpflichtversicherung dem Geschädigten mitteilt, dass ein überregional tätiger Autovermieter mit ihr zusammenarbeitet und günstigere Mietwagentarife anbietet. Hiergegen kann eine Mietwagenfirma nicht vorgehen.

Der Geschädigte muss dann unter Umständen auch ein Fahrzeug dieser überregionalen Mietwagenfirma anmieten, wenn er ein Ersatzfahrzeug benötigt. Sonst riskiert er, auf den höheren Mietwagenkosten sitzen zu bleiben.

(tra)

Bundesgerichtshof

Aktenzeichen 1 ZR 85/10

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