Manche Versicherer versuchen, sich unter den fadenscheinigsten Vorwänden vor dem Zahlen zu drücken. Im verhandelten Fall hatte ein Versicherungsnehmer auf die Frage „Zu welchem Preis wurde das Kfz von Ihnen erworben?“ den gezahlten Bruttokaufpreis einschließlich Zulassungs- und Überführungskosten angegeben. Die Versicherung verweigerte daraufhin die Zahlung und gab als Grund „Auskunftsobliegenheitsverletzung“ an. Dem widersprachen die Richter. Sie entschieden, dass die Frage von dem Versicherungsnehmer durchaus so verstanden werden konnte. Ebenso war der Versicherer nicht von der Leistung frei, weil der Versicherungsnehmer die Kfz-Schlüssel verspätet an die Versicherung überreichte, weil diese Schlüssel keinerlei Kopierspuren oder dergleichen aufwiesen. (tra) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 6 U 64/09
Versicherung: Fadenscheinige Gründe für Zahlungsverweigerung
Oft zeigt es sich erst bei der Schadenregulierung, ob der Versicherte ein gutes Versicherungsunternehmen gewählt hat.