Wird bei einem Diebstahl aus einem Auto auch das Auto beschädigt, um an das Diebesgut zu gelangen, muss die Teilkaskoversicherung auch diesen Schaden ersetzen. Das gilt auch dann, wenn Vandalismus-Schäden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind, weil dieser Schaden aus dem Diebstahl selbst resultiert. Das heißt: Wird ein Cabriolet aufgeschlitzt, um eine im Fahrzeuginnern liegende Jacke zu stehlen, muss die Kfz-Teilkaskoversicherung den Einbruchschaden am Fahrzeug ersetzen. (jlp, 25.12.09) Amtsgericht München Aktenzeichen 223 C 6889/09
Versicherung muss Einbruchschäden am Pkw ersetzen
Wird bei einem Diebstahl aus dem Auto der Pkw beschädigt, muss die Teilkasko auch für diesen Schaden zahlen.