Nach einem unverschuldet verursachten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung den Nutzungsausfall für das beschädigte Kraftfahrzeug. Ist dies nach einem Totalschaden für einen langen Zeitraum erforderlich (hier: drei Monate), weil die finanziellen Mittel für die Finanzierung eines neuen Fahrzeuges nicht zur Verfügung stehen, muss der Geschädigte die gegnerische Versicherung ausdrücklich darauf hinzuweisen. Ein pauschal gehaltenes Anwaltsschreiben reicht nicht aus. Es muss im Einzelnen darauf hingewiesen werden, dass eine Finanzierung ausgeschlossen ist und ein Vorschuss verlangt wird, damit die Finanzierung überhaupt erst möglich wird. Versäumt der Geschädigte das, kann er sich nicht darauf verlassen, dass die Versicherung den langen Nutzungsausfall ersetzt. (tra, 6.2.10) Kammergericht Berlin Aktenzeichen 12 U 23/08
Versicherung um Vorschuss bitten
Wer sich nach einem Totalschaden kein neues Fahrzeug finanzieren kann, darf nicht einfach für längere Zeit Nutzungsausfall geltend machen.