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Vom Taxistand abgeschleppt

27.07.2014 13:27 Uhr
Vom Taxistand abgeschleppt
Wer an Taxiständen parkt, parkt in der Regel kostenintensiv
© Foto: Christian Müller/Fotolia

Die Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme wegen eines verbotswidrig an einem Taxistand abgestellten Fahrzeugs ist regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar.

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Nach Maßgabe der konkreten Umstände kann es allerdings geboten sein, von Abschleppmaßnahmen abzusehen, etwa wenn eine Beeinträchtigung des reibungslosen Taxenverkehrs ausgeschlossen ist, oder mit der Abschleppanordnung zu warten, etwa wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Verantwortliche kurzfristig wieder am Fahrzeug erscheinen und es unverzüglich selbst entfernen wird.

(jlp)

Bundesverwaltungsgericht

Aktenzeichen 3 C 5/13

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