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Waschanlage: Pflichten des Betreibers

20.01.2014 11:09 Uhr
Waschanlage: Pflichten des Betreibers
Schmutzpartikel in den Bürsten können den Autolack zerkratzen
© Foto: photoiron_Fotolia

Der Betreiber einer Waschanlage muss diese regelmäßig warten, kontrollieren und beaufsichtigen.

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Wird ein Fahrzeug in der Waschanlage beschädigt, so kann der Eigentümer den Ersatz seines Schadens nur dann verlangen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass dieser allein durch den Betrieb der Waschanlage entstanden ist. Dann ist nämlich davon auszugehen, dass der Betreiber der Anlage seinen Wartungspflichten nicht nachgekommen ist.

Diesen Anscheinsbeweis kann der Betreiber dadurch entkräften, dass er nachweist, dass er die Anlage regelmäßig wartet, kontrolliert und beaufsichtigt, und zwar so, wie es der aktuelle Stand der Technik erfordert.

(tra)

Landgericht Wuppertal

Aktenzeichen 5 O 172/11

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