Wegdrücken ist Benutzung eines Handys

23.07.2012 11:39 Uhr
Bereits nur das Wegdrücken eines Anrufers kann eine Geldbuße nach sich ziehen

Bereits das Wegdrücken eines Anrufes am Handy ist eine Handynutzung am Steuer und hat 50 Euro Strafe zur Folge.

Auch wenn jemand das Handy nur in die Hand nimmt, um einen Anrufer weg zu drücken, liegt hierin eine unerlaubte Benutzung des Mobiltelefons.

Dies bedeutet, dass die Anordnung einer Geldbuße von 50 Euro zu Recht erfolgte.

Selbst die Absicht der Fahrzeugführers, durch das Wegdrücken des Anrufers gerade zu vermeiden, dass eine Ablenkung erfolgt, rechtfertigt das Aufnehmen des Handys nicht.

(tra)

Oberlandesgericht Köln

Aktenzeichen III-1 -Rbs 39/10

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