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Wer tankt, gebraucht sein Fahrzeug

21.02.2013 12:26 Uhr
Betanken eines Fahrzeugs
Der falsche Sprit kann massive Schäden am Fahrzeug verursachen
© Foto: Felix Kaestle_dapd

Da ein Fahrzeug auch beim Falschtanken „gebraucht“ wird, muss die Privathaftpflichtversicherung nicht für solche Schäden aufkommen.

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Das Betanken eines Kraftfahrzeuges mit dem für die Fahrt erforderlichen Sprit gehört zu den notwendigen Bedienungsvorgängen eines solchen Fahrzeuges. Wird ein Fahrzeug bestimmungsgemäß - wenn auch fehlerhaft - betankt, dann wird im juristischen Sinne "das Fahrzeug gebraucht". Wird das Fahrzeug durch falsches Betanken beschädigt, dann ist dieser Schaden durch den Gebrauch des Fahrzeuges verursacht.

Konsequenz hiervon ist, dass die Privathaftpflichtversicherung des Falschbetankers für den Schaden nicht aufkommen muss. Der Sachverhalt ist alleine dem Gebrauchsrisiko eines Kraftfahrzeugs zuzuordnen. 

(jlp)

Kammergericht Berlin

Aktenzeichen 6 U 13/11

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