Wenn ein Auto einen Unfallschaden hat, so ist bei der Schadenermittlung auch der sogenannte merkantile Minderwert zu berücksichtigen. Dabei handelt es sich um den Betrag, den das Auto infolge des Unfalls weniger wert ist.
Dieser ist anhand der anerkannten Modellberechnungsmethoden zu ermitteln, nicht etwa durch die Schätzung eines Händlers.
(tra)
Landgericht München I
Aktenzeichen 19 S 8083/12