Ein bei eBay eingestelltes Angebot (hier: Fahrzeug ohne Angabe eines Mindestpreises) steht unter dem Vorbehalt, dass kein Widerrufgrund nach den eBay-Bedingungen gegeben ist.
Ein Widerrufgrund liegt unter anderem dann vor, wenn dem Anbieter beim Einstellen des Angebots ein Fehler unterlaufen ist. Das kann auch ein Fehler bei der Angabe des Mindestpreises sein. Im Falle eines Widerrufgrundes kann der Anbieter sein Angebot zurückziehen und damit wirksam widerrufen. Darauf, ob es nach den gesetzlichen Bestimmungen auch anfechtbar ist, kommt es dabei nicht an.
Steht so fest, dass bei Angebot ein Fehler bei der Eingabe des Mindestpreises unterlaufen ist, so liegt ein zum Widerruf berechtigter Fehler vor.
(jlp)
Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: 2 U 94/13