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Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis

23.04.2015 15:00 Uhr
Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
Untersuchung statt Fahrprobe – so muss die Eignung eines Fahrlaubnisbewerbers beurteilt werden, sagt das Oberverwaltungsgericht Saarlouis
© Foto: Picture-Factory/Fotolia

Bestehen Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so sind diese durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens abzuklären.

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Bestehen Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers, so sind diese durch die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens abzuklären.

Es steht im Regelfall nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde, stattdessen eine Fahrprobe als ausreichend zu erachten.

(jlp)

Oberverwaltungsgericht Saarlouis

Aktenzeichen 1 A 289/14

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