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Wohnsitz erforderlich

01.04.2014 15:15 Uhr
Wohnsitz erforderlich
Das Wohnsitzerfordernis soll den Führerscheintourismus verhindern
© Foto: Patrick Pleul_picture alliance_dpa

Wer in einem EU-Mitgliedstaat eine Fahrerlaubnis erwirbt, muss hier auch seinen ordentlichen Wohnsitz haben. Andernfalls wird die Fahrerlaubnis in Deutschland nicht anerkannt.

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Die Anerkennung einer EU-Fahrerlaubnis kann verweigert werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Erteilung dort seinen Wohnsitz hatte.

Eine Aufenthaltsdauer von nur 92 Tagen ist dabei nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend, um einen ordentlichen Wohnsitz im Ausland zu begründen.

(jlp)

Bundesverwaltungsgericht

Aktenzeichen 3 C 18.12

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