Einem Führerscheininhaber kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn er an einer schwerwiegenden Krankheit (hier: Parkinson) leidet und er trotz Aufforderung der zuständigen Führerscheinbehörde kein Gutachten vorlegt, das seine Fahreignung bestätigt.
Bei der Parkinson‘schen Krankheit handelt es sich um eine Erkrankung mit chronisch fortschreitendem Charakter, was regelmäßige Kontrollen erforderlich macht.
(jlp)
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen OVG 1 S 13.15