Ist die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen worden, beispielsweise infolge einer Alkoholfahrt, und dauert der vorläufige Entzug bereits 16 Monate an, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung gekommen ist und damit eine endgültige Entscheidung getroffen wurde, ist die weitere Aufrechterhaltung des Entzugs unverhältnismäßig.
Der Führerschein ist zumindest zunächst an den Betroffenen wieder herauszugeben.
(tra)
Landgericht Hannover
Aktenzeichen 40 Qs 18/16
Zu lange Verhandlung: Vorläufiger Fahrerlaubnisentzug unverhältnismäßig
Dauert es zu lange, bis ein Fall verhandelt wird, dann muss der Führerschein erst einmal wieder zurückgegeben werden.