Fahrzeugführer, die ihren Pkw mit Xenonscheinwerfern nachrüsten wollen, müssen darauf achten, dass diese Scheinwerfer ohne Scheinwerferreinigungsanlage und ohne automatische Leuchtweiteregelung (Höhenregelung) nicht betrieben werden dürfen. Dies ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ein Bußgeld.
(jlp)
Oberlandesgericht Jena
Aktenzeichen 1 Ss Rs 185/11