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Zulassungsvoraussetzungen: Nachrüsten von Xenonscheinwerfern

02.05.2013 12:47 Uhr
Nachgerüstete Xenonscheinwerfer dürfen nur mit einer Scheinwerferreinigungsanlage und automatischer Höhenregelung betrieben werden

Ein Fahrzeug kann nur dann mit Xenonscheinwerfern nachgerüstet werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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Fahrzeugführer, die ihren Pkw mit Xenonscheinwerfern nachrüsten wollen, müssen darauf achten, dass diese Scheinwerfer ohne Scheinwerferreinigungsanlage und ohne automatische Leuchtweiteregelung (Höhenregelung) nicht betrieben werden dürfen. Dies ergibt sich aus der Straßenverkehrszulassungsordnung. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, riskiert ein Bußgeld.

(jlp)

Oberlandesgericht Jena

Aktenzeichen 1 Ss Rs 185/11

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