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Rund 90.000 Personen mussten 2016 zur MPU

16.08.2017 08:19 Uhr
Rund 90.000 Personen mussten 2016 zur MPU
Erst trinken, dann fahren - Alkohol ist die häufigste Ursache für eine MPU
© Foto: Crisserbug/Getty Images/iStock

Der häufigste Grund für ein Gutachten war Alkoholauffälligkeit, gefolgt von Drogen und Medikamenten. Dies zeigt die jährliche Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen.

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91.185 Personen mussten sich im Jahr 2016 im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) begutachten lassen. Damit bleibt die Zahl der MPU im Vergleich zum Vorjahr konstant. Dies zeigt die jährliche Statistik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Demnach wurden knapp 60 Prozent aller begutachteten Personen als „geeignet“ beurteilt. Rund 35 Prozent mussten als „ungeeignet“ und gut sechs Prozent als „nachschulungsfähig“ eingestuft werden.

Alkoholauffälligkeit war im vergangenen Jahr mit insgesamt 47 Prozent der häufigste Grund für eine Begutachtung, teilte die BASt mit. Die Zahl der MPU wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit sei 2016 jedoch im Vergleich zu 2015 um über elf Prozent gesunken. Die Anzahl der Alkoholauffälligkeiten in Kombination mit Verkehrsauffälligkeit oder sonstiger strafrechtlicher Auffälligkeit reduzierte sich 2016 um sieben Prozent. Zudem sank die Zahl der MPU wegen erstmaliger Alkoholauffälligkeit im Vergleich zu 2015 wieder leicht, nachdem es hier von 2014 zu 2015 einen geringen Anstieg gegeben hatte.

Weiter angestiegen seien die Begutachtungsanlässe aufgrund von Betäubungsmitteln – und zwar um 4,3 Prozent. Im Verhältnis zur Alkoholauffälligkeit sei die Anzahl mit 24 Prozent jedoch nur halb so hoch. „Verkehrsauffälligkeiten ohne Alkohol“ nehmen mit 17 Prozent Platz drei ein.

Das MPU-Gutachten ist die medizinische und psychologische Entscheidungsgrundlage für die Straßenverkehrsbehörde, ob eine Person die Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können Betroffene die Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich. In diesem Fall kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Kursen wieder erteilt werden. (ts)

 

 

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