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Sohn besteht nicht – Vater verklagt Fahrschule

08.10.2018 14:00 Uhr
Sohn besteht nicht – Vater verklagt Fahrschule
Das Landgericht Düsseldorf entscheidet über die Berufung in Zivilsachen mit dem Aktenzeichen 22 S 94/18 (Motivbild)
© Foto: Corgarashu_Fotolia

Weil sein Sohn die praktische Prüfung nicht bestanden hat, fordert ein Vater "sein" Geld zurück. Die Aussichten, dass das Gericht seiner Argumentation folgt, sind gering.

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Der Vater eines 20-jährigen Fahrschülers zerrt am Freitag, 12. Oktober, eine Fahrschule vor Gericht. Vor dem Landgericht Düsseldorf strebt er mit seiner Zivilklage an, 80 Prozent der Ausbildungskosten in Höhe von 2.630 Euro zurückzubekommen – weil sein Sohn durch die Fahrprüfung gefallen ist. Das Amtsgericht hatte die Klage zurückgewiesen, jetzt geht er vor dem Landgericht in Berufung.

Die Online-Redaktion der Rheinischen Post berichtet, der Vater mache Fehler in der Ausbildung für das Scheitern seines Sohnes verantwortlich: Die Abstände zwischen den Übungsfahrten seien zu groß gewesen und sein Sohn habe auf drei verschiedenen Fahrzeugtypen lernen müssen. Zudem habe vor der Prüfung im April 2017 noch der Fahrlehrer gewechselt. Die Fahrschule hält hinsichtlich der unterschiedlichen Fahrzeuge dagegen, dass eine Vielfalt förderlich für eine umfassende Ausbildung sei. Die übrigen Behauptungen seien falsch. Man habe den 20-Jährigen "stringent, zügig und durchgängig" zwischen Ende 2016 und April 2017 geschult. Dass der Sohn trotzdem die Prüfung nicht geschafft hat, liege wohl "allein in seinen persönlichen Fähigkeiten und dem Fahrkönnen begründet", äußerte sich die Fahrschule. Das Amtsgericht war in erster Instanz der Fahrschule gefolgt: Ein Zusammenhang zwischen der Ausbildungsmethode der Fahrschule und dem Scheitern des Sohnes sei nicht nachgewiesen.

(ms)

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