-- Anzeige --

Stichtag 30. November

11.11.2019 09:43 Uhr
Stichtag 30. November
Wer rechtzeitig wechselt, kann Geld sparen
© Foto: chromeorange/picture-alliance

Die Kündigung der Autoversicherung zum 30. November eines Jahres kann vorteilhaft sein. Doch auch das Sonderkündigungsrecht sollte man im Auge behalten.

-- Anzeige --

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Kfz-Versicherung zu wechseln, sollte schnell aktiv werden. Das rät der Auto Club Europa (ACE). Da die Kündigungsfrist im Regelfall ein Monat betrage und die meisten Anbieter ihr Versicherungsjahr identisch zum Kalenderjahr mit dem 31. Dezember beenden, habe man bis zum 30. November die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis aufzulösen. Hierfür ist es laut ACE generell empfehlenswert, dies so früh wie möglich zu erledigen und den Absendevorgang genau zu dokumentieren.

Tarifvergleich empfohlen

Ein Wechsel kann sich nach Ansicht des Auto Clubs lohnen: Denn gerade zum Jahresende spitze sich der Wettbewerb unter den Versicheren zu. Um dies zu seinem Vorteil zu nutzen, solle man die verschiedenen Tarife - inklusive Preise, Konditionen und Services - vergleichen, um für sein Auto und die jeweiligen Bedürfnisse das beste Angebot zu finden. 

Ausweg Sonderkündigungsrecht

Falls die Wechselfrist versäumt wurde, gibt es noch einen "Ausweg": Hat die Versicherung die Preise erhöht, gibt es nach dem Stichtag noch ein Sonderkündigungsrecht von bis zu vier Wochen, beginnnend mit dem Rechnungseingang. Hierbei gilt es dem ACE zufolge zu beachten, dass nur der Vergleichsbeitrag eine tatsächliche Erhöhung ausweist. Dieser zeigt den zu zahlenden Betrag, wenn es keine Veränderung gäbe. Sollten die Kosten hier gestiegen sein, tritt das Sonderkündigungrecht in Kraft.  

(sh)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


www.fahrschule-online.de ist das Online-Portal der monatlich erscheinenden Zeitschrift FAHRSCHULE aus dem Verlag Heinrich Vogel. Diese ist das offizielle, überregionale Organ der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände ist. Im Mittelpunkt der redaktionellen Leistungen stehen die Fragen der Verkehrssicherheit. Technische, wirtschaftliche und verkehrsrechtliche Probleme werden ausgiebig erörtert.

www.fahrschule-online.de bietet ein umfangreiches Internet- Angebot für Fahrschulinhaber und Fahrlehrer mit täglich aktuelle Nachrichten und Produktinformationen sowie Kurzurteile für Fahrschulinhaber und angestellte Fahrlehrer.