Um links abzubiegen, ist es gemäß Paragraf 9 Abs. 1 Satz 3 StVO grundsätzlich erlaubt, sich mit dem Pkw auf den Gleisen längs verlaufender Schienen einzuordnen – sofern dadurch keine Straßenbahn behindert wird.
Kommt es trotzdem zu einem Unfall, weil sich ein Auto verbotenerweise auf den Gleisen einer Straßenbahn befindet, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17. November 2017 allein der Autofahrer für die Kollision zwischen Straßenbahn und Pkw verantwortlich.
Oberlandesgericht München
Aktenzeichen 10 U 1319/17
(tra/ts)