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Straßenbahn trifft Pkw: Wer haftet wie bei einem Unfall?

11.06.2018 11:39 Uhr
Straßenbahn trifft Pkw: Wer haftet wie bei einem Unfall?
Links auf den Gleisen eingeordnet gilt für den Pkw-Fahrer erhöhte Wachsamkeit. So sah es auch das OLG München.
© Foto: photo 5000/stock.adobe.com

Gleise einer Straßenbahn dürfen auch mit dem Pkw befahren werden. Dennoch sollten Autofahrer vorsichtig sein, sonst könnte es teuer werden.

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Um links abzubiegen, ist es gemäß Paragraf 9 Abs. 1 Satz 3 StVO grundsätzlich erlaubt, sich mit dem Pkw auf den Gleisen längs verlaufender Schienen einzuordnen – sofern dadurch keine Straßenbahn behindert wird.

Kommt es trotzdem zu einem Unfall, weil sich ein Auto verbotenerweise auf den Gleisen einer Straßenbahn befindet, ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 17. November 2017 allein der Autofahrer für die Kollision zwischen Straßenbahn und Pkw verantwortlich.

Oberlandesgericht München

Aktenzeichen 10 U 1319/17

(tra/ts)

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