Um die Frage zu klären, hat die Online-Ausgabe der Wochenzeitung „Die Zeit“ Herbert Engelmohr vom Automobilclub von Deutschland (AvD) zu diesem Thema befragt. Der Experte verweist in der Zeit-Serie „Gesetz der Straße“ auf Paragraf 7 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach gelte grundsätzlich die Regel, dass die befahrene Spur nur verlassen werden dürfe, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen und der Blinker gesetzt worden sei, so Engelmohr. Sei das alles der Fall, stehe einem sicheren Spurwechsel auf der Autobahn nichts im Wege.
Augen auf beim Spurwechsel
Was aber passiert, wenn zwei Autofahrer zeitgleich von links und rechts auf dieselbe Spur, also die mittlere, wechseln möchten? Dann rät der Experte, sich – soweit es eben möglich ist – mit dem anderen Fahrer durch Handzeichen und Augenkontakt zu verständigen. Sei das nicht möglich, habe derjenige Vorfahrt, welcher in seinem Spurwechsel schon einen gewissen Vorsprung hat.
Vorsicht sei aber dennoch immer geboten, sagt Engelmohr. Denn: Verkorkste Spurwechsel mit Gefährung anderer würden strenger sanktioniert - etwa mit Alleinhaftung des Wechslers - also zum Beispiel ein nicht beachtetes Tempolimit. Außerdem gilt nach Auskunft des AvD-Experten: Sollte es beim Spurwechsel doch zu einem Unfall kommen, haften beide Kraftfahrer für den Schaden, wenn nicht abschließend geklärt werden kann, wer seinen Fahrstreifen zuerst verlassen hat. Dies hätten mehrere Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren bereits so entschieden.
(ts)
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