Voraussetzung für die i-Kfz ist laut ADAC ein neuer Personalausweis mit aktivierter eID-Onlinefunktion und der entsprechenden PIN. Nutzer benötigen ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit Ausweis-App. Fahrzeugschein und -brief müssen außerdem einen verdeckten Sicherheitscode haben, den der Kfz-Eigentümer freirubbeln muss.
Das BMVI beschreibt das Vorgehen auf seiner Website im Detail:
(tc)